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Dátum: 25.04.2024
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Štvrtok, 00:15

Lebenslänglich

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Kampf gegen die Zeit

Spektakuläre Wende im Fall von Klaus Bräunig, der seit über 50 Jahren im Knast sitzt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass über seine Freilassung neu entschieden werden müsse, da seine Grundrechte verletzt worden seien. Zudem hat sich unerwartet ein Zeuge gemeldet, dessen Aussagen Bräunigs Unschuld beweisen könnten. Klaus Bräunig war damals 26 und wurde 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess vom Mainzer Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes an Margot und Dorothee Geimer verurteilt. Es gab keine Beweise. Drei Geständnisse widerrief Bräunig. Weil er immer wieder seine Unschuld beteuert, sahen die Gerichte ein Rückfallrisiko, seine vorzeitige Entlassung wurde mehrmals abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidungen aufgehoben. Das Alter des Häftlings müsse berücksichtigt werden, so die Verfassungsrichter*innen. Bräunig kann trotzdem nicht sofort entlassen werden. Der Fall wurde zurückverwiesen an das Landgericht Koblenz. Das will ihn erneut psychologisch begutachten lassen. Das kostet Zeit. Zeit, die Bräunig nicht hat. Er ist mittlerweile schwer erkrankt. Seine junge Anwältin Carolin Arnemann will einen Freispruch. Lässt sich nachweisen, dass Bräunig unschuldig im Gefängnis gesessen hat? Es wäre einer der größten Justizskandale Deutschlands.